Kirchen- oder Kanzelruf galt als Bekanntmachungsform von amtlichen Mitteilungen; er hat nach Beendigung des eigentlichen Gottesdienst stattzufinden. Diese Bekanntmachungen waren nicht in der ganzen Bevölkerung beliebt und hielten zum Teil vom Kirchgang ab. Das galt insbesondere für die sog. Warnungsverrufe, in welchen vor ausschweifenden Männern gewarnt wurde. In den 1830er Jahren wurden die Warnungsverrufe abgeschafft. 1842 wurde das Verlesen amtlicher Publikationen in der Kirche verboten. Das führte zu Protesten. Erst 1851 übernahm das Unstermer Anzeigenblatt die Verbreitung amtlicher Publikationen.